Das Rebhuhn – eine Art der offenen Landschaften
Das Rebhuhn wird in der Literatur als ursprünglicher Steppenvogel beschrieben und konnte erst durch den ackerbaulich tätigen Menschen sein Areal nach Mitteleuropa ausweiten. Eben an diese ursprünglichen Offenlandhabitate ist das Rebhuhn durch kompakten Körperbau und sein tarnfarbenes, grau-braunes, durch Längsstreifen gemustertes Gefieder gut angepasst.
Als Trockenheit und Wärme liebende Art werden wasserzügige, meist sandige Böden bevorzugt, während Wasser stauende und kalte Gleye sowie Moorböden weitgehend gemieden werden. Sein neuzeitliches Verbreitungsgebiet reicht von Großbritannien über Mitteleuropa bis in die asiatischen Steppenregionen. Die Nordgrenze liegt in Süd-Skandinavien.
Die Nahrung des Rebhuhns ist zu einem großen Anteil pflanzlich (Samen, grüne Pflanzenteile). Bevorzugte Nahrungspflanzen sind Ackerunkräuter sowie Samen und die frischen Spitzen von Getreidearten. Die frisch geschlüpften Jungvögel sind jedoch lebensnotwendig auf Insektennahrung angewiesen. Ameisen und deren Puppen sehr wichtig wobei der Mangel an den oberirdischen Ameisenhügeln, die durch intensive Bearbeitung weitgehend fehlen, erschwert die Nahrungszugänglichkeit. Erst ab der 4. Lebenswoche liegt der tierische Anteil unter 50 Prozent (Bezzel 1985).
Insgesamt sind acht Unterarten anhand unterschiedlicher Gefiederfärbungen beschrieben, wobei die phänotypischen Variationen nicht zwingend die Differenzierung in Unterarten bedeuten müssen.
Das Rebhuhn ist in Mitteleuropa Standvogel. Bereits im Spätwinter (Februar-März) besetzen die Paare die Brutreviere, welche die Rebhähne durch markante „kierr-iK“ Rufe markieren. Das Nest wird gut versteckt am Boden angelegt. Eine gewisse Variabilität der Nestanlage ist zu erkennen, allerdings hat das Rebhuhn sehr konkrete Ansprüche an die Landschaft. Hecken mit überständigem Gras sowie Altgrasstreifen entlang von Zäunen werden angenommen während in weitgehend heckenlosen Agrarlandschaften Brachen, Wildäcker, Ränder von Feldholzinseln und Ruderalfluren vornehmliche Neststandorte darstellen. Auch Sockelbereiche von Hochspannungsmasten werden genutzt wobei aus Frankreich und Polen auch offene Getreidefelder zu einem sehr hohen Prozentsatz ausgewählt werden.
Der Legebeginn ist meist erst Ende April/Anfang Mai (z.B. mittlerer Legebeginn in Baden-Württemberg 10. Mai; vgl. Hölzinger 2001). Das Gelege umfasst 10-20 Eier und wird 23 bis 26 Tage vom Weibchen bebrütet, während das Männchen in der Nähe Wache hält. Typisch für Bodenbrüter mit nestflüchtenden Jungen beginnt das Bebrüten erst nach Legen des letzten Eis, so dass die Küken im Juni schlüpfen. Geführt werden die Jungen von beiden Elternteilen.
Das Rebhuhn tätigt nur eine Jahresbrut, jedoch kommt es bei frühen Gelegeverlusten zu Nachgelegen, die in der Regel jedoch deutlich geringere Eizahlen aufweisen. Nach der Brutzeit bleiben die Familien noch lange in so genannten „Ketten“ zusammen.
Gefahren für das Rebhuhn
Mit Auflösen der Ketten ab Februar wandern Einzeltiere oder Paare, die nicht in der Lage sind, in der Nähe ihres Winteraufenthaltsgebietes ein geeignetes Brutgebiet zu finden, ab. Dies führt dazu, dass innerhalb weniger Wochen starke Bestandsveränderungen in den Winterhabitaten zu beobachten sind. Die Verluste während dieser Dispersionsphase können dabei den Tod für 50 bis 80 Prozent der Individuen bedeuten. In unbekannten Territorien, die unter aktuellen landschaftlichen Bedingungen meist sehr monoton sind, werden Rebhühner leicht Beute von verschiedenen Prädatoren. Im Waldrandbereich und zum Beginn der Vegetationszeit mit niedrigen Bewuchshöhen kann der Habicht nach radiotelemetrischen Untersuchungen als Hauptprädator gelten (Petry & Hoffmann 2008). Im späteren Jahresverlauf und damit höherer Vegetation rücken Fuchs und Marderartige als Hauptbeutegreifer stärker in den Vordergrund, da die Sichtbarkeit, die für den Jagderfolg beispielsweise von Greifvögeln entscheidend ist, erschwert ist. Die Landraubtiere orientieren sich durch ihren ausgeprägten Geruchssinn, weshalb gerade Jungvögel und die brütenden Weibchen tendenziell häufiger erbeutet werden.
Territorien und Entwicklungen
Rebhühner beanspruchen bei günstiger Habitatausstattung einen relativ kleinen ganzjährigen Aktionsradius (meist < 100 ha) und zur Brut- und Aufzuchtzeitzeit beträgt nach Telemetrie-Untersuchungen die Territoriengröße von weniger als zwei ha bis etwa fünf ha. Entscheidend für eine hohe Brutpaardichte ist eine abwechslungsreiche Feldflur mit markanten Trennlinien wie Feldfruchtwechsel, Altgrasstreifen, Wildäcker, Gräben oder Hecken, da sich benachbarte Hähne ansonsten häufig bekämpfen und dadurch die Territorien deutlich vergrößert werden. Aus älteren Studien sind Siedlungsdichten von über 50 Brutpaaren/100 ha Offenland bekannt, während heutzutage bereits lokale Dichten von 5 Revieren/100 ha Offenland als hoch zu bewerten sind und nur noch ausnahmsweise angetroffen werden. Aufgrund der negativen Bestandsentwicklung in weiten Teilen seines mitteleuropäischen Brutgebietes sind aktuell in vielen Gebieten großräumig nur noch Dichten von deutlich unter einem Revier pro 100 ha Offenland zu finden und Teilbereiche des ursprünglichen Brutareals sind bereits verwaist oder werden in absehbaren Zeiträumen dauerhaft keine Rebhühner mehr beherbergen.
Die Jagdstrecken des Rebhuhns sind im Vergleich zu den 1960er und 1970er Jahren je nach Bundesland auf unter fünf Prozent, teilweise auf weniger als ein Prozent abgesunken. Aus der Jagdstreckenentwicklung lässt sich jedoch nicht im Ansatz auf eine tatsächliche Populationsentwicklung schließen, da durch seit Jahrzehnten praktizierten, freiwilligen Bejagungsverzicht der Jäger die Daten über längere Zeiträume nicht vergleichbar sind. Anhand von Atlaskartierungen und mehr oder weniger repräsentativen Untersuchungen kann jedoch von einem Rückgang des Rebhuhns in Deutschland von ca. 70 bis 80 Prozent in den letzten 25 Jahren ausgegangen werden. Damit ist das Rebhuhn neben wenigen anderen bodenbrütenden Arten Spitzenreiter bzgl. eines Bestandsrückgangs.
Kartierungen und Ergebnisse
Grundsätzlich ist das Rebhuhn relativ einfach zu kartieren und auch die Schätzungen anhand von Beobachtungen und Verhören durch Jäger erbringen nach aktuellem Kenntnisstand brauchbare Resultate. Allerdings ist nicht jede Methode einsetzbar, um zu relevanten Populationsdaten zu gelangen. Kartierungen für Brutvogelatlanten haben sich für das Rebhuhn teilweise als wenig aussagekräftig herausgestellt, da Atlaskartierungen schwerpunktmäßig für die Erfassung der häufigen Vogelarten ausgelegt sind. Spezialuntersuchungen zur Erfassung unauffälliger oder schwer zu erfassender Arten, zum Beispiel mit Klangattrappen, können in diesen großen Kartierprojekten nicht flächendeckend Bestandteil sein. Im Brutvogelatlas Schleswig-Holstein (Berndt et al. 2002) wird z.B. ein Landesbestand von ca. 1.900 Brutpaaren des Rebhuhns angegeben, während bei Kartierungen durch das WildTierKataster Schleswig-Holstein (Landjagdverband Schleswig-Holstein) knapp 8000 Paare hochgerechnet wurden. Um diese Diskrepanzen aufzuklären, wurde im Jahr 2003 eine Methoden vergleichende Arbeit durchgeführt, wonach anschließend ein Bestand von ca. 7.000 bis 9.000 Paaren angegeben wurde (Jeromin et al. 2004).
Auch in Niedersachsen wurde die Aussagefähigkeit der Kartierungen von Jägern der dortigen Wildtiererfassung (WTE – Landesjägerschaft Niedersachsen) mittels ornithologischer Freilandmethoden überprüft (Voigt et al. 2000). Auch hier wurde resümierend festgestellt, dass die Kartierungen der Jägerschaft bei niedrigen und mittleren Besätzen recht exakte Angaben liefern und lediglich bei hohen Populationsdichten tendenziell die Bestände unterschätzen. Das Wildtiermonitoring, wie es bundeseinheitlich im Projekt Wildtierinformationssystem der Länder Deutschlands (WILD, http://www.jagdverband.de/content/wild-monitoring) seit 2002 bzw. 2003 durchgeführt wird, liefert somit für annähernd alle Bundesländer verlässliche Zahlen zum Bestand und durch turnusmäßige Wiederholungen der Arbeiten zur Entwicklung des Rebhuhns. Kein anderes Monitoring ist in der Lage, auf großer Fläche vergleichbare Daten herzuleiten.
Die Entwicklung des Rebhuhns in Deutschland zeigt bereits zu Beginn der 1980er Jahre einen bedeutenden Einbruch, was in der Regel aus Jagdstrecken und zuverlässigen, mündlichen Berichten abzulesen ist. Mit Beginn der ersten flächendeckenden Bestandsschätzungen in manchen Bundesländern zum Beginn der 1990er Jahre und später im bundesweiten WILD wurde ein relativ konstanter, jedoch auf niedrigem Niveau verlaufender Populationstrend dokumentiert, der sich erst nach 2007 wieder deutlich veränderte. Mit dem Wegfall der obligatorischen Flächenstilllegung im Jahr 2007 veränderte sich die Agrarlandschaft erheblich durch massiv intensivierten Maisanbau in vielen Regionen Deutschlands und einem Rückgang von Stilllegungsflächen und Brachen in die flächenmäßige Bedeutungslosigkeit. Alte Grünlandnarben wurden verstärkt umgebrochen und wenn sie nicht in Acker umgewandelt wurden, erfolgte ein Umbau in Intensivgrünländer mit erhöhter Mahdfrequenz. Die Restlebensräume des Rebhuhns und die vieler anderer Feldarten wurden dadurch zerstört und sind bis heute nicht wieder hergestellt.
Für Baden-Württemberg wurden noch 2002 in insgesamt gut 3.700 Revieren insgesamt 2.703 Rebhuhnpaare durch die Jägerschaft bestätigt (Pegel 2002). Im Jahr 2011 beteiligten sich über 4.000 Reviere, die jedoch nur noch 1.523 Rebhuhnpaare bestätigen konnten. Im Vergleich der Erhebungsjahre 2006 und 2011 wurden aus allen beteiligten Revieren leichte bis teilweise starke Rückgänge der Art gemeldet (vgl. WILD 2011).
Anhand der Daten des Statistikamt Nord zur Bodennutzung und den Rebhuhnkartierungen aus dem Projekt WildTierKataster (www.wtk-sh.de) konnte statistisch signifikant nachgewiesen werden, dass durch intensivierten Maisanbau insbesondere in den Altmoränenlandschaftender Hohen Geest und der Vorgeest, deren Bodengüte eher niedrig ist, wo jedoch vormals die besten Rebhuhnhabitate nachzuweisen waren, die insgesamt bedeutendsten Populationseinbrüche zu verzeichnen sind (Schmüser & Hoffmann, unveröff.). Der Maisanbau in Schleswig-Holstein ist in den Jahren zwischen 2002 und 2010 von ca. 80.000 ha auf über 180.000 ha angestiegen (Statistikamt Nord 2002 bis 2010).
Zählungen bzw. Schätzungen zum Brutpaarbestand des Rebhuhns liegen also aus den meisten Bundesländern vor mit Ausnahme von Bayern, wo nur für die Jahre 2002 bis 2006 eine Erfassung verfügbar ist.
Für das Saarland existieren Erhebungen aus WILD für die Jahre 2002 bis 2013 und bereits im Jahr 1991 wurde nach vergleichbarer Methode eine landesweite Erfassung durchgeführt (Guthörl 1991).
Aufgrund der Zeitreihe und in Verbindung mit Daten zur Flächennutzung sowie klimatischer Bedingungen und Hinweisen zur Rotfuchsdichte können Ursachen für den erheblichen Rückgang des Rebhuhns in den vergangenen knapp 25 Jahren diskutiert werden (vgl. auch Hoffmann & Hoffmann 2015). Die Arbeiten des Wildtierinformationssystems im Saarland werden intensiv durch die Vereinigung der Jäger des Saarlandes unterstützt.
Mit Blick auf die Bodennutzung des Saarlandes (Stat. LA 1991 bis 2013) ist nachzuvollziehen, dass in den Jahren 1991 bis 2002 die Bodennutzung im Saarland relativ stabil bleibt. Die Bracheflächen sind im diesem Zeitraum kaum Veränderungen unterworfen. Nur leicht steigend ist der Anteil des Winterrapses. Bemerkbar in diesem Zeitraum ist allerdings bereits ein Rückgang der Sommergerste, die unter den Getreidearten bis zu den späten 1990er Jahren noch relativ hohe Flächenanteile bei jährlich deutlichen Schwankungen besitzt. Im Zeitraum zwischen 1991 und 2002 ist bei flächenmäßig relativ geringen Veränderungen ein Verlust der Rebhuhnpopulation von über 40 Prozent zu beobachten. Während dieser Phase haben sich insbesondere aufgrund der flächendeckenden Tollwutimmunisierung des Rotfuchses dessen Populationsdichten deutlich vergrößert. Wird die Jagdstrecke als relatives Maß der Abundanz herangezogen, ist mindestens von einer Verdreifachung auszugehen. Weiterhin haben sich die Bestände der Rabenkrähen nach dem Verbot der Jagd nach 1987 ebenfalls wesentlich vergrößert. Nach diesen Ergebnissen dürften die Rückgänge in den 1990er Jahren insbesondere durch erhöhte Prädationsraten bedingt sein, während die landwirtschaftliche Nutzung zwar nicht als unbedeutend dargestellt werden kann, allerdings als nachgeordneter Faktor auszuweisen ist. Wie bereits von Potts (1986) diskutiert, kann die sukzessive Umstellung von Sommergetreide mit Winterstoppel auf die ertragreicheren Wintergetreidesorten als Teil der Rückgangsursache in Betracht gezogen werden.
Im folgenden Jahrzehnt der 2000er Jahre ist von von einer sich stabilisierenden Prädatorenpopulation auf hohem Niveau auszugehen. Weiterhin verliert das Rebhuhn an Bestandsgröße und erreicht bis 2009 einen bis dahin neuen Tiefststand von nur noch ca. 0,5 Brutpaaren je 100ha landwirtschaftlicher Fläche. Die Anbaufläche von Sommergerste ist auf nur noch 25 Prozent im Vergleich zu den 1990er Jahren zurückgegangen und vollzieht sich in linearem Abwärtstrend. Zeitgleich gewinnt der Grasanbau auf Ackerflächen an Bedeutung und die sukzessive Umstellung von Weidewirtschaft auf Mahd zur Silagegewinnung schreitet in ebenfalls linearem Trend voran. Nach 2007 verstärkt sich der Landschaftswandel und Brachen reduzieren sich um mehr als 50 Prozent von gut 4.000 ha auf unter 2.000 ha (Stat. LA 2002 bis 2009). Die Verluste beim Rebhuhn können zwischen 2002 und 2010 in höchst signifikantem Maße auf die Veränderungen in der Landwirtschaft zurückgeführt werden. Vermehrter Anbau von Mais und Winterraps, Grasanbau auf Ackerland und Nutzungsänderungen im Dauergrünland wirken sich statistisch signifikant negativ auf die Rebhuhnvorkommen aus. Bodennutzungen mit signifikant positiven Einflüssen auf den Rebhuhnbestand wie Brachen und Sommergetreide sowie bedingt auch die Weidewirtschaft werden sukzessive verdrängt.
Nach 2010 können noch zwei weitere Untersuchungsjahre des Wildtierinformationssystems mit 2011 und 2013 anschließen. Nach einer gewissen Stabilisierung auf niedrigem Niveau zwischen 2005 und 2010 erfolgt ein neuerlicher Rückgang um weitere 50 Prozent. Ab 2011 ist nach den Erhebungen noch mit ca. 0,25 Paaren je 100 ha landwirtschaftlicher Fläche zu rechnen. Brachflächen und Sommergerste reduzieren sich weiter, allerdings sind die stärksten Einbrüche dieser beiden Nutzungsarten bereits im vorangegangenen Jahrzehnt erfolgt. Bis auf den Maisanbau, der sukzessive weiter an Bedeutung gewinnt, bleiben die anderen in vorangegangenen Kapiteln bearbeiteten Bodennutzungen weitgehend stabil. Nach 2009 hat sich jedoch die Bejagung des Rotfuchses im Saarland geändert. Eine bis 2014 geltende halbjährige Schonzeit der Füchse zwischen dem 16.02. und dem 15.08. hat vermutlich dazu beigetragen, dass die Frequenz von beutesuchenden Füchsen und Jungfüchsen in der Aufzuchtzeit der Rebhühner zugenommen hat. Begrenzte Habitatverfügbarkeit für das Rebhuhn durch veränderte Habitatqualitäten insbesondere nach 2007 können dabei den Beutegreifereinfluss verstärkt haben.
Um ein Überleben des Rebhuhns im Saarland und letztlich im gesamten Süd- und Südwest-Deutschen Raum zu gewährleisten sind zeitnahe Maßnahmen erforderlich. Das sog. Greening als Ökologisierungsversuch der Landwirtschaft kann ein Baustein sein, wenn möglichst mosaikartig in der Landschaft insbesondere Blüh- und Brachestreifen mit ganzjähriger Deckung, Ruhe und Nahrung etabliert werden. Darüber hinaus sollte für die folgenden Förderperioden der Gemeinschaftsaufgabe Agrarpolitik der EU (GAP) die gezielte Förderung von Sommergetreide mit Winterstoppel Eingang in das Programm finden. Damit kann eine gewisse Produktivität auf den Flächen erhalten werden und gleichzeitig bietet das Sommergetreide kombiniert mit Winterstoppel gute Grundvoraussetzungen für viele Feldvögel und nachweislich für das Rebhuhn. Die Bejagung der generalistischen Beutegreifer sollte eine Intensivierung erfahren. Wenn dies von der Jägerschaft nicht flächendeckend zu realisieren ist, bedarf es mindestens in den Feldrevieren mit potenziellen Rebhuhnvorkommen einer Intensivierung der Jagd auf Fuchs und Rabenkrähe. Die rechtlichen Möglichkeiten dazu sollten im Saarland wie in anderen Bundesländern deutlich ausgeweitet statt reduziert werden.
Dass das Rebhuhn ohne Gegenmaßnahmen in der Kulturlandschaft überdauern kann, wird zunehmend unwahrscheinlich. Anhand der saarländischen Auswertungen sind bereits nach den Erfassungsergebnissen aus dem Jahr 2013 zwei saarländische Landkreise als „rehuhnfrei“ zu bezeichnen (Hoffmann & Hoffmann 2015.).
Fazit
Die Umwandlung einer agrarischen Kulturlandschaft in annähernd Brache freie Produktionsstätten land- und energiewirtschaftlicher Produkte hat ihren bisherigen Höhepunkt in der jüngsten Vergangenheit ab dem Jahr 2007 erreicht, mit der Folge, dass die Landschaftskapazitäten für Arten der Offenländer deutlich herabgesetzt wurden. Brutstandorte, Sämereien von Wildkräutern, Deckung und Insekten sind soweit zurückgedrängt, dass erfolgreiche Brut und Aufzucht kaum mehr möglich sind. Hinzu kommt die hohe Präsenz von generalistischen Beutegreifern, was in manchen Regionen durch die Ausbreitung von Neozoen verstärkt wird. Die Entwicklungen des Rebhuhns und einige großräumige Analysen deuten darauf hin, dass die Art in ihrem Populationsniveau der 1990er und 2000er Jahre abhängig von Stilllegungen und Brachen war. Durch geänderte agrarische Subventionsbestimmungen sind im Wesentlichen diese Habitate verloren gegangen, so dass die Landschaftskapazität sich weiter verringert hat und daraus ein verringertes Bestandsniveau resultiert. Der Beutegreifereinfluss wird in den verbliebenen Restlebensräumen weiter verstärkt, da diese gezielt potenzielle Brut- und Aufzuchtflächen absuchen.
Aktuell wird durch das sogenannte „greening“ versucht, eine Umkehr bzw. Wiederherstellung der Verhältnisse vor 2007 zu erreichen, was jedoch nicht gelingen kann, wenn große Flächen lediglich durch eine Winterbegrünung „ökologisiert“ werden. Zwar können dadurch einzelne Individuen den Winter eher überdauern, allerdings fehlt es nach wie vor an Brut- und Aufzuchthabitaten. Ebenso sind die angestiegenen Flächenanteile des intensiv und vielfach gemähten Grünlandes floristisch wie faunistisch betrachtet bedeutungslos.
Sollten sich großräumig nicht binnen kurzer Frist die Bewirtschaftungsrichtlinien für einen realen Flächenanteil von mindestens fünf Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche dergestalt ändern, dass Ganzjahresbiotope mosaikartig in der Landschaft entstehen, wird das Rebhuhn neben anderen Arten regional aussterben. Erfolge im Artenschutz können jedoch nur in Zusammenarbeit mit Landeigentümern und Bewirtschaftern geschehen, denn Verantwortung für die Biodiversität trägt die gesamte Gesellschaft. Angemessene Entschädigungen für die Bereitstellung von Flächen, deren Bewirtschaftung und zum Ausgleich von Ertragsausfällen sind in ökonomisch relevanter Höhe zu leisten.
Während die Gesellschaft sich mit dem unnahbaren Thema der Klimaerwärmung befasst, geht in Mitteleuropa zusehends Biodiversität verloren, ohne dass klimatische Veränderungen dafür in Betracht zu ziehen wären. Das eine tun, sollte gerade in den reichen Nationen nicht bedeuten, das andere zu lassen. CO2-Reduktion als Schlagwort ist nur ein Teil unserer Verantwortung. Wie soll in armen Regionen, die als Hotspots der Biodiversität der Erde gelten, Artenschutz als Menschheitsaufgabe glaubhaft vermittelt werden, wenn den vergleichsweise wenigen Arten in Europa jede Lebensgrundlage durch staatliche Unterstützung, politische Ideologien und einseitige Subventionspraktiken entzogen wird?
Es schließt sich die Frage an, wer sich um den Erhalt und auch das grundsätzliche Monitoring der Art verdient gemacht hat? Ohne die Initiativen der Jagdverbände und dem breiten Mitwirken der Jäger vor Ort in Wildtierinformationssystemen und freiwilligen, ehrenamtlichen Naturschutzmaßnahmen bei gleichzeitig freiwilligem Bejagungsverzicht, wären einerseits das Wissen um die Populationsentwicklung der Art marginal und die wenigen, lokal noch guten Besätze ohne Jagd noch seltener. Es ist politisch ein falsches Zeichen, wenn wie in Baden-Württemberg die Zuständigkeit für den Erhalt des Rebhuhns durch die Einordnung in das sogenannte „Schutzmanagement“ nur noch pro forma den Jagdausübungsberechtigten obliegt. Eine solche Politik bietet keine Zukunftsperspektiven und das wird immer zu Lasten des Rebhuhns gehen. Es wird vergeblich an Interessensverbänden zu suchen sein, die sich mit vergleichbar ausdauerndem Engagement an Jäger statt der Art annehmen. Ganz aktuell hat die Regierung des Großherzogtums Luxemburg die Jagd auf den Fuchs vollständig verboten. Dies ist in erster Linie nur noch als Totalopposition gegen Jagd und Artenschutz zu deuten, woran deutlich wird, dass manche Politiker unter Missachtung sämtlicher wissenschaftlicher Kenntnisse und Praxisbeispielen eigene Ideologien durchsetzen.