Untersuchung zur Verbreitung von Hermelin und Mauswiesel

Untersuchung zur Verbreitung von Hermelin und Mauswiesel2019-04-17T15:39:57+00:00

Project Description

Auf der Jagd nach kleinen Räubern

Weder aus er der aktuellen Datengrundlage, noch aus den Jagdstrecken lassen sich gesicherte Aussagen über die Populationszustände der kleinen Beutegreifer Hermelin und Mauswiesel treffen. Biologe Dr. Daniel Hoffmann hat sich im Auftrag der Game Conservancy Deutschland (GCD) die Verbreitung und Dichte beider Arten mittels einer speziellen Fangmethode angesehen.

Die aktuelle Datengrundlage zur Verbreitung der beiden Marderarten Hermelin und Mauswiesel in Schleswig-Holstein beruht auf Umfragen des Wildtierkatasters aus den Jahren 2005 und 2010 sowie dem aktuellen Atlas der Säugetiere für Schleswig-Holstein (Borkenhagen 2011). Danach sind beide Arten auf dem gesamten Festland einschließlich der Inseln Fehmarn, Sylt und Föhr anzutreffen und fehlen auf den Halligen, Amrum und Pellworm.

Aus diesen Vorkommensdarstellungen lassen sich jedoch keine Rückschlüsse auf die Dichte ziehen. Auch bleiben die Fragen unbeantwortet, ob ggf. eine der Arten in verschiedenen Regionen dominiert oder inwieweit die Dichten habitatabhängig variieren. Letztlich kann aus den Darstellungen auch nicht abgeleitet werden, ob sich die Populationen über die Jahre verändert haben und eine Schlussfolgerung zum populationsbiologischen Zustand muss ausbleiben.

Dieses unzureichende Wissen um die kleinen Raubsäuger setzt sich auch über die Landesgrenzen hinaus fort und äußert sich in der Feststellung der Roten Liste der gefährdeten Arten (hier Haupt et al. 2009), dass eine Bewertung der Populationszustände von Mauswiesel und Hermelin aufgrund defizitärer Daten nicht möglich ist. Aus 478 berücksichtigten Wirbeltierarten (Säuger, Vögel, Reptilien, Amphibien und Süßwasserfische) sind es nur 14 Arten (3 Prozent), deren Kategorisierung aus Datenmangel nicht erfolgen konnte.

Naheliegend wäre in dieser Diskussion die differenzierte Analyse der Jagdstrecken, wobei diese aufgrund gleich mehrerer Gründe als unzureichend bzw. ungeeignet erscheint. Einerseits unterscheidet die Jagdstrecke die beiden Arten in Schleswig-Holstein erst seit dem Jagdjahr 1983/84. Damit wäre jedoch grundsätzlich eine angemessene Zeitreihe gegeben, um Entwicklungen abschätzen relativer Abundanzen abzuschätzen, allerdings mangelt es bei der Jagdstreckenerfassung wie nahezu in allen Bundesländern   an einem ausreichend genauen Raumbezug, der lediglich das Landkreisniveau zugrunde legen kann, und an einer einheitlichen digitalen Systematik zur Aufbereitung und Eingabe der Daten. Die Abstraktionsebene der Landkreise ist jedoch gerade für kleinräumig aktive Wildtiere unzureichend und darüber hinaus sind die Streckenergebnisse aufgrund veränderter jagdrechtlicher Rahmenbedingungen sowie veränderter Schwerpunkte des jagdlichen Handelns in der örtlichen Jagdausübung über die Jahre nicht vergleichbar. Am Beispiel der Jagdstrecken beider Arten wäre die unumgängliche Folgerung, dass massive Populationsrückgänge eingetreten wären.

Abbildung 1: Darstellung der Jagdstrecken von Mauswiesel und Hermelin in den Jagdjahren 1983/84 bis 2011/12 (Daten: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Kiel)

Tatsächlich sind jedoch die realen Populationsentwicklungen aus der Jagdstrecke nicht abzuleiten, da die Fangintensität sich aus den oben genannten Gründen in unbekanntem Ausmaß reduziert hat. Ob sich ein Rückgang von Mauswiesel und Hermelin tatsächlich vollzogen hat, ggf. in welchem Umfang oder aufgrund welcher Landschaftsveränderungen lässt sich nach den Streckenergebnissen nicht beantworten.

Um den Kenntnisstand zu den beiden kleinsten Musteliden zu verbessern, wurde im Jahr 2011 durch das Wildtierkatasterkataster Schleswig-Holstein aus Mitteln der Jagdabgabe eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, um zu einem Methodenansatz zur systematischen Erfassung von Hermelin und Mauswiesel zu gelangen.

Zunächst wurden im landschaftlich abwechslungsreichen Revier Ostenfeld in Nordfriesland in fünf Habitattypen 15 Wieselwippbrettfallen mit Sondergenehmigung der Obersten Jagdbehörde ab Mai aufgestellt. Die je drei Fallen in den Habitaten Intensivgrünland, Extensivgrünland, Acker, Niedermoorbrache und Wald wurden in Holzbauweise gefertigt und die Wippe wurde nicht beschwert, so dass ab Mausgröße sämtliche Arten gefangen werden konnten.

In den Jahren 2012 und 2013 wurden die Arbeiten fortgesetzt und zusätzlich wurden Auswertungen zur Genetik von Mauswieseln durchgeführt. Im Jahr 2012 wurde ebenfalls unter der Leitung des Wildtierkatasters Schleswig-Holstein mit mehreren Fallentypen experimentiert (Wippbrettfallen LxBxH 50x8x8 cm und 80x10x10 cm, Kastenfallen LxBxH 60x12x15 cm). Im Jahr 2013 wurde das Projekt durch die Game Conservancy Deutschland fortgeführt und es wurden nur noch Wippbrettfallen installiert, da andere Fallentypen auch unter Köderanwendung keine Fangerfolge der Zielarten ermöglichten.

Falleneinsatz als Methode
Insbesondere im Untersuchungsjahr 2012 kamen mehrere Fallentypen zum Einsatz. Neben den bekannten Wippfallen wurden für die Untersuchung auch kleinere Kastenfallen verwendet.

Die Fallen wurden an Wegrändern und Gräben eingebaut. Als Zuwegung wurde mit einer Hacke in der Regel von Wegrändern hin zu den Fallen ein schmaler, grasbefreiter Pfad angelegt. Die Fallen wurden mit den abgehobenen Grassoden bedeckt, um einmal die Sichtbarkeit für Unbefugte zu reduzieren und um eine zusätzliche Isolierung der Falle zu erreichen, was insbesondere bei großer Hitze von Wichtigkeit ist.

Eine Beköderung erfolgte nur bei den Kastenfallen, in dem die Auslösebretter mit einer Vitaminpaste der Firma Gimpet (Multi Vitamin) bestrichen wurden. Aus der Haustierhaltung von Frettchen ist bekannt, dass diese Paste eine große Anziehungskraft auf Marderartige besitzt. Vorteil dieser Beköderung ist die gute Haltbarkeit und die geringe Anfälligkeit gegenüber Fäulnis und Verderben bei warmer Witterung. Auf andere Beköderungsformen wurde verzichtet.

Die Fallengrößen wurden entsprechend marktüblicher Maße gewählt. Mit insgesamt 30 Fallen wurde am häufigsten die kleine Wippfalle eingesetzt. Diese hat Außenmaße von 50 cm x 8 cm x 8 cm. In gleicher Bauweise konnten 5 Große Wippfallen angeschafft werden mit den Abmessungen 80 cm x 10cm x 10 cm. Vom Typ Kastenfalle wurde ebenfalls mit fünf Exemplaren gearbeitet (60cm x 12cm x 15cm).

Die Kontrolle der Fallen erfolgte zweimal täglich in den frühen Morgenstunden sowie in der Abenddämmerung. Für jede Falle wurde ein gesondertes Datenblatt angelegt, in dem das Datum der Falleneinrichtung, der Fallentyp sowie das Habitat vermerkt wurden. Sämtliche Fänge inklusive der Beifänge wurden notiert mit Fangdatum, Fangzeit, Art sowie einem Bemerkungsfeld. Die Freilandarbeiten begannen in allen Untersuchungsjahren zum 01.April und endeten zum 30.November.

Tabelle 1: Fangergebnisse von Mauswiesel und Hermelin in drei Untersuchungsjahren

Tabelle 2: Fangergebnisse während dreier Untersuchungsjahre nach Art und Fallentyp.

Tabelle 3: Fangergebnisse über drei Untersuchungsjahre nach Habitaten und Monaten.

Abbildung 2: Fangerfolge nach Monaten in unterschiedlichen Habitattypen.

Tabelle 4: Verteilung der Fänge nach Tageszeiten.

Ergebnisse und Diskussion
Während der drei Untersuchungsjahre konnten insgesamt 112 Mauswiesel und 14 Hermeline gefangen werden.  Im November blieben Fangergebnisse in allen Jahren aus.

Nach diesen Ergebnissen ist das Mauswiesel deutlich häufiger als das Hermelin, was jedoch teilweise durch den Einsatz von überwiegend kleinen Wippbrettfallen begründet sein kann. Bei nur fünf eingesetzten großen Wippfallen in den Jahren 2012 und 2013 wurden acht Hermeline in diesen gefangen, während über alle drei Untersuchungsjahre in kleinen Wippfallen nur sechs Fänge des Hermelin dokumentiert werden konnten. Da die kleinen Fallen bereits bei sehr geringen Tiergewichten auslösen, sind dadurch sehr häufig Mäuse in den Fallen, die dadurch blockiert sind. Nach den im vorliegenden Bericht erlangten Ergebnissen sind demnach Wippfallen ohne Gewichte an den Wippbrettern nicht geeignet, um das Hermelin effizient nachzuweisen. Die Größe der Falle in Verbindung mit einem höheren Auslösegewicht bringt wesentlich höhere Fangergebnisse für das Große Wiesel.

In der Gesamtbetrachtung fallen die höchsten Fangergebnisse auf die Monate August und September. Die Reproduktion und Aufzucht der kleinen Mustela Arten ist dann abgeschlossen und demnach dürfte sich in diesen Monaten ein jahreszeitliches Maximum an Individuen in der Landschaft ergeben. Somit kann auch nach dreijähriger Untersuchungsphase die Methodenrichtlinie zum systematischen Fang von Mauswiesel und Hermelin (Hoffmann & Schmüser 2013) insbesondere für das Mauswiesel bestätigt werden.

Von den insgesamt maximal 40 über alle Jahre ausgebrachten Fallen konnten in 32 Fallen Fänge von Mauswiesel und Hermelin realisiert werden. Die höchsten Erfolge konnten im Jahr 2012 in einer kleinen Wippfalle mit 12 gefangenen Mauswieseln am Rande einer intensiv genutzten Grünlandfläche in den Monaten August bis Oktober gezeitigt werden. Das zweithöchste Ergebnis für eine Falle wurde mit neun gefangenen Individuen in einer Niedermoorbrache zwischen Juni und Oktober 2012 erzielt. Hier konnten sieben Mauswiesel und zwei Hermeline gefangen werden. Die geringsten Fangergebnisse wurden in den Waldstandorten erreicht. Lediglich zwei Mauswiesel wurden in den drei Untersuchungsjahren an insgesamt acht Fallen im Wald gefangen.

Nicht nur die höchsten Einzelergebnisse sondern auch die meisten Fänge insgesamt wurden im Grünland und den Niedermoorbrachen erreicht.

Die Zeitabfolge der Fänge variiert jedoch in den einzelnen Habitaten. Während sich im Ackerland bzw. dessen Randbereichen die häufigsten Fangresultate in den Monaten Juni bis einschließlich August ergaben, wurden höhere Fangzahlen in Grünland- und Brachestandorten erst ab August bis in den Oktober hinein dokumentiert.

Die Monate April und Mai erbrachten durchweg geringe Fangerfolge und im Oktober reduzieren diese  sich wiederum erheblich.

Die Mauswiesel insbesondere besiedeln nach diesen Ergebnissen bis zur Ernte offensichtlich in größerem Umfang Äcker und Ackerrandstrukturen, während nach den Haupterntevorgängen bis Mitte August deutliche Verschiebungen in Richtung der Grünland- und Brachehabitate sichtbar werden. In intensiven Grünländern werden auch im Oktober noch einige Fänge realisiert.

Eine stärkere Differenzierung der Habitate hat zur Folge, dass die Stichprobenzahlen teilweise gering ausfallen. Daher wurde eine Zusammenfassung nach extensiven und intensiven Standorten sowie dem Acker vorgenommen. Dadurch wird noch deutlicher, dass im Laufe der späten Phase der Vegetationsperiode insbesondere ein Verlassen der Ackerstandorte eintritt.

Neben den Habitattypen, in denen einzelne Mauswiesel und Hermeline gefangen wurden, ist weiterhin in den Erfassungsbögen vermerkt worden, zu welchen Tageszeiten ein Fang realisiert wurde. Während im Jahr 2011 Mauswiesel vorwiegend nachmittags dokumentiert sind, gleicht sich dies bei Betrachtung aller Untersuchungsjahre aus. Fänge in der frühen Morgendämmerung deuten darauf hin, dass die beiden Wieselarten keineswegs wie teilweise angenommen ausschließlich tagaktiv sind, sondern ebenso nächtliche Beutestreifzüge unternehmen. Eine mindestens zweimal tägliche Kontrolle der Fallen ist demnach unabdingbar.

Der Fang der beiden Mustela-Arten ist dennoch nicht unproblematisch, da vielfach von höheren Mortalitätsraten durch den Einsatz von Wippbrettfallen berichtet wird. Die Mortalitätsrate der gefangenen Individuen in der vorliegenden Untersuchung liegt beim Mauswiesel bei insgesamt 112 gefangenen Individuen bei 9,8 Prozent und beim Hermelin bei 7,1 Prozent (nges = 14, davon ntot = 1). Die Daten zum Hermelin wären in weiteren Untersuchungen durch eine höhere Stichprobe abzusichern.

Bei Betrachtung der Kontrollzeitpunkte zu denen die toten Tiere aufgefunden wurden, zeigt sich deutlich die Vormittagskontrolle als relevant. Die Kontrollen im hier beschriebenen Projekt fanden zwischen 1,5 Stunden und 3 Stunden nach Sonnenaufgang statt. Um die Mortalitätsrate abzusenken, sollte die Fallenkontrolle evtl. auf die Zeit um den Sonnenaufgang vorverlegt werden.

Um gesicherte Daten bzgl. der Mortalität bei Fang durch Wippbrettfallen zu erhalten, wären jedoch weitere systematische Studien erforderlich.

Tabelle 5: Mortalitäten beim Fang von Hermelin und Mauswiesel mit Wippbrettfallen zu unterschiedlichen Kontrollzeitpunkten.

Tabelle 6: Anzahl der Tage zwischen Aufstellung der Falle und frühesten Fangergebnisse bzw. mittleren Fangtagen aller Fänge.

Tabelle 7: Fangergebnisse von Hermelin und Mauswiesel in 15-Tagesintervallen ab dem Zeitpunkt der Ausbringung der Fallen.

Die Verteilung der Fänge nach Monaten und Tageszeiten ist selbstredend beeinflusst durch den Einsatz der fängig gestellten Fallen. Dabei spielt auch der Zeitpunkt, zu dem eine Falle aufgestellt wird, eine wichtige Rolle. Frisch eingebrachte Fallen sind durch menschlichen Geruch und allgemeine Veränderung in der Regel wenig frequentiert, da die Zielarten diese Anlagen zunächst nur mit Vorsicht aufsuchen. Erst wenn eine sogenannte „Verwitterung“ der Falle eintritt, kann diese effizient werden.

Der früheste Tag nach Ausbringung einer Falle ist bei Hermelin und Mauswiesel sehr unterschiedlich. So wurden einzelne Mauswiesel bereits am Tag eins nach Aufstellung gefangen, während der früheste Fang eines Hermelins erst nach 37 Tagen gelingen konnte. Im Mittel wurden Mauswiesel nach 74 Tagen und die hier zu betrachtenden 14 Hermeline erst nach 124 Tagen nach Ausbringung der Fallen gefangen. Diese Mittelwerte sind jedoch kaum aussagefähig, da es einem Automatismus unterliegt, dass die Zahl der Fangtage mit fortschreitender Jahreszeit ansteigt.

Interessanter ist daher eine Untergliederung der Fangzeiträume der einzelnen Jahre in 15-Tagesintervalle. Dabei wird deutlich, dass im ersten Zeitintervall nach Aufstellung der Fallen kaum mit systematischen Fängen zu rechnen ist. Allenfalls für das Mauswiesel kann mit einer quantitativen Erfassung der Art erst nach 15 Tagen gerechnet werden. Gemäß der empfohlenen Richtlinie (Hoffmann & Schmüser 2013) sollen Fallen zunächst vier Wochen in der Landschaft eingebaut sein, bevor ein Fangintervall beginnen sollte. Dies bestätigt sich anhand der hier betrachteten 126 Fänge.

Die hohe Zahl an Fängen nach mehr als 90 Tagen ergibt sich aus der jahreszeitlich frühen Aufstellung vieler Fallen bereits im April oder Mai. In Anbetracht der Tatsache, dass Mauswiesel schwerpunktmäßig in den Monaten August und September und Hermeline tendenziell frühesten ab August bis in den Oktober gefangen werden, resultiert zwangsläufig eine Zahl, gerechnet ab dem Aufstelldatum der Falle, die drei Monate und mehr beträgt.

In der Gesamtbetrachtung ist zu folgern, dass die beiden Wieselarten ab August bis spätestens im Oktober mittels Fallen systematisch gefangen werden können. Es liegt nach den vorliegenden Ergebnissen nahe, dass große Wippfallen für das Hermelin und kleine Wippfallen für das Mauswiesel die effizientesten, wenn nicht einzig brauchbaren Fanggeräte darstellen. Eine Ausbringung von Fallen mindestens zwei, besser vier Wochen vor einer Fangperiode ist dringend zu empfehlen. Nach etwa vier Wochen dürfte die Falle als fester Habitatbestandteil gelten, so dass danach die Meidung des Fangplatzes bzw. der Falle selbst das Ergebnis einer Abundanzbestimmung nicht mehr beeinflusst.

Fazit
Wird eine Abundanzermittlung von Mauswiesel und Hermelin als erforderlich erachtet, um Populationszustände von Mauswiesel und Hermelin zu beurteilen, um dadurch eine nachvollziehbare Datengrundlage für Rote Listen, Schutzbestimmungen o.ä. zu erhalten, wird ein Langzeitmonitoring unumgänglich. Fänge in Wippbrettfallen sind dazu als derzeit einzige Möglichkeit in Betracht zu ziehen. Noninvasive Methoden wie der Einsatz von Wildkameras oder das Kotsammeln sind bei diesen kleinen und versteckt Arten nicht möglich. Totfunde an Straßen und Wegen können Hinweise zum Vorkommensnachweis liefern, sind aufgrund der schlechten Auffindbarkeit der kleinen Säuger nicht zu systematisieren.

Aufgrund des vergleichsweise hohen Arbeitsaufwandes der Erfassung mit Fallen und der dringend angesagten mindestens zweimal täglichen Kontrolle scheint ein Monitoring in einem Netz aus Referenzgebieten einzig möglich. Aufgrund erheblicher jährlicher Dichteschwankungen ist daher ein jährlicher Turnus anzusetzen. Die Fallen sollten zum Anfang Juli ausgebracht werden und verbleiben am Fangstandort ohne fängisch gestellt zu sein. Der systematische Fang erfolgt während dreier Wochen im August, woraus dann eine relative Abundanz hergeleitet werden kann (vgl. Hoffmann & Schmüser 2013). Ohne ein Monitoring wird es auch künftig nicht möglich sein, Populationszustände zu beschreiben oder deren Entwicklung nachzuvollziehen. Für einen zielgerichteten Artenschutz sind diese Daten jedoch unverzichtbar.