Kitzrettung mit der Drohne

Kitzrettung mit der Drohne

Kitzrettung – Kernaufgabe für Jagd und Tierschutz

Im Jahr 2021 hat das Bundesministerium für Landwirtschaft ein Förderprogramm zur Finanzierung von Drohen für die Kitz- und Wildtierrettung ausgeschrieben. Ein Zuschuss von 60 Prozent konnte für eingetragene Vereine gewährt werden, wenn die Satzung inhaltlich die Rettung und den Schutz der heimische Tierwelt und insbesondere der ‚Rehkitzrettung enthält.

Nachdem die G.C.D. seit 2020 bundesweit anerkannter Naturschutzverein nach § 3 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes ist aber aufgrund der breiten thematischen Aufstellung der G.C.D. nicht speziell die Kitzrettung als Satzungszweck definiert hat, konnte die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung als prüfende und vergebene Behörde dennoch überzeugt werden, dass die G.C.D. eine entsprechende Förderung erhält.

Gemäß der G.C.D.-Satzung sind folgende Ziele prioritär:

  1. den Schutz und den Erhalt der regionaltypischen Biodiversität der Ökosysteme gewährleisten und fördern.
  2. die Lebensgrundlage wild lebender Flora und Fauna auch unter den Bedingungen einer nachhaltigen landwirtschaftlichen, forstlichen und jagdlichen Nutzung verbessern.“

Es konnte der BLE dargelegt werden, dass die G.C.D. als Verein prioritär interessiert ist an innovativen Möglichkeiten zum Wildtierschutz, der einen wesentlichen Teil der Tätigkeiten bedeutet,. Die G.C.D. hat beispielsweise Projekte zum Schutz von Junghasen und Bodenbrütern (hier auch Schwerpunkte bei Fasan und Rebhuhn als jagdbare Arten) in Deutschland und weiteren europäischen Länder umgesetzt und hat dazu auch durch die Zusammenarbeit mit Hochschulen und Universitäten alleine in den letzten beiden Jahren sieben Bachelor- und eine Masterarbeit direkt begleitet.

Zu der regionaltypischen Biodiversität zählt eindeutig auch das Rehwild und dessen Schutz und Erhalt kann direkt über den Schutz der juvenilen Individuen hergeleitet werden. Die Regulation (und somit auch der Schutz) von Wildtierpopulation muss unmittelbar über die erfolgreiche Reproduktion erfolgen. Damit ist die Kitzrettung zwar nicht explizit aber dennoch direkt ein Zeil der G.C.D.-Satzung.

Die Lebensgrundlagen von Tierpopulationen zu erhalten in einer bewirtschafteten Umwelt ist unter obigem Punkt zwei unseres Satzungszweckes ebenfalls sehr konkret benannt. Die nachhaltige jagdliche Nutzung des Wildes ist eine Zukunftsaufgabe der Jagd und somit fördert die G.C.D. auch direkt das Jagdwesen in seiner originären Form. Tatsächlich ist die G.C.D. kein klassischer Jagdverein, sondern sieht sich umfänglich dem Schutz der Wildtiere und somit unmittelbar auch dem Rehwild als eine der Hauptwildarten unter den Säugetieren in Mitteleuropa  satzungsgemäß verpflichtet. Die Lebens- und Überlebensgrundlage des Rehwildes in der intensiv genutzten Agrarlandschaft bedeutet für die G.C.D. direkt, dass Rehkitze vor dem sicheren Maschinentod bewahrt werden müssen.

Neben der Förderung durch das BMELV konnte eine weitere Förderung von 10 Prozent durch die Kreisgruppe Nördlingen im Bayrischen Jagdverband  verbucht werden.

Die Drohne kann nun neben der Kernaufgabe der Kitzrettung auch ganzjährig für weitere Schutz- und Forschungsprojekte der G.C.D. eingesetzt werden, was das Spektrum des Vereins weiter erhöht und die Flexibilität in der Projektgestaltung verbessert.

Besonders den frühen Wiesenmahden fallen Rehkitze zum Opfer. Die Suche nach ihnen ist mit der Drohnentechnik einfacher geworden. Foto: Rupprecht Walch
Mit Hilfe von Drohnen, die mit Wärmebildgeräten ausgestattet sind, erfährt die Kitzrettung tatkräftige technische Unterstützung. Foto: rupprecht Walch
Rehkitze werden von ihrer Ricke nach dem Setzen nur wenige Male am Tag zum Säugen aufgesucht. Abgelegt sind die auf sich allein gestellt. Foto: Rupprecht Walch
2022-03-24T09:43:53+00:00März 24th, 2022|Allgemein|